Allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen der Leitner GmbH
Geltungsbereich dieser Bedingungen
Soweit nicht abweichend von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenteiliges vereinbart worden ist, gelten diese AGB für alle von der Leitner GmbH (Fa. Leitner) angenommen Aufträge sowie allen sonstigen Rechtsgeschäften. Mit Angebotsanfrage an Leitner und nachfolgender Auftragsannahme durch Leiter gelten diese ABG durch den Kunden in voller Gänze als angenommen.
Vertragsabschluss – Vertragssprache
Nach Anfrage durch den Kunden an Fa. Leitner zwecks Erstellung eines Angebots wird dieses dem anfragenden Kunden schnellstmöglich unterbreitet werden. Das unterbreitete Angebot hat ab Zugang beim Kunden eine Bindung gegenüber Leitner von 10 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums sind Anpassungen im Absprache mit Leiter möglich die Frist der Bindung an das Angebot von 10 Tagen bleibt hiervon unberührt. Mit schriftlicher Auftragsannahme durch Leitner gegenüber dem Kunden gilt das Angebot für beide Parteien als bindend angenommen und wird in Zusammenhang mit diesen AGB Vertragsgrundlage. Der Vertragspartner haftet Leitner gegenüber für die Richtigkeit seiner Angabe(n) von Projektdaten aller Art (Maß-, Gewichts- und Materialangaben, örtliche Bedingungen u.Ä.). Diese werden dem Auftrags als solches angefügt und somit Vertragsgegenstand. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Plänen u.Ä. Unterlagen behalten wir uns ausdrücklich die Eigentums- und Urheberrechte vor. Jegliche Vertragsänderung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit die Schriftform und beiderseitige Annahme. Vertragssprache ist deutsch.
Preise – Rechnungslegung
Die Preise verstehen sich in. EURO und grundsätzlich ohne Umsatzsteuer. Fa. Leitner ist berechtigt Preise bei Veränderung von Kalkulationsgrundlagen insbesondere bei Veränderung von Lieferantenpreisen, Lohn- und Lohnnebenkosten, Steuern, Abgaben, Gebühren u.Ä. Kostenentsprechend den eingetretenen Veränderungen anzupassen. In den zugrunde liegenden Preisen sind Kosten für Zustellungen, Transportversicherung, Montagekosten, Kosten für Verbrauchsmaterialien, u.Ä. grundsätzlich nicht enthalten. Regiearbeiten und Wartezeiten, die unser Unternehmen nicht zu vertreten hat, werden gleichfalls gesondert zu den branchenüblichen Stundensätzen abgerechnet. Leitner ist berechtigt, die erbrachten Leistungen in Teilrechnungen zur Abrechnung zu bringen. Der Rechnungsbetrag (auch bei Teilrechnungen) ist spätestens binnen 14 Tagen nach Datum der Rechnungsausstellung zur Zahlung, abzugs- und spesenfrei, fällig. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und auf Grund schriftlicher Vereinbarung anerkannt. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir jedenfalls berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% jährlich zu verrechnen. Der säumige Vertragspartner ist darüber hinaus verpflichtet, die unserem Unternehmen dadurch entstandenen Mahn- und lnkassokosten zu ersetzen (pro erfolgter Mahnung mindestens € 10,00).Forderungen gegen uns dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden. Reklamationen berechtigen auch nicht zur Zurückhaltung des gesamten sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages.
Sollte zur genauen Angebotsunterbreitung eine Vorort-Besichtigung vereinbart worden sein und der Kunde erscheint zu diesem Termin nicht ohne Fa. Leitner hiervon vorher rechtzeitig in Kenntnis gesetzt zu haben behält sich Fa. Leitner vor, eine Aufwandentschädigung für den tatsächlichen entstandenen Schaden geltend zu machen. Sollte es dann dennoch zur Erteilung eines Auftrags durch den Kunden an Fa. Leitner kommen wird dem Kunden der Betrag der Aufwandsentschädigung an Fa. Leitner als Gutschrift zum Rechnungsbetrag angerechnet.
Haftung-Gewährleistung
Fa. Leitner haftet gegenüber dem Kunden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus bestimmt sich die Haftung und Gewährleistung nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften. Gleiches gilt für etwaige Garantieansprüche und gesetzliche Form und Frist zur Beseitigung von auftretenden Mängeln, sofern sie von Leitner zu vertreten sind. Für den Verbau von technischen Gerätschaften gilt die jeweilige Herstellergarantie.
Mietgeräte
Sofern dem Kunden Gerätschaften zur Miete überlassen werden erhält er von Leitern eine umfangreiche Einschulung über die Funktion sowie die Bedienung des jeweiligen Leihgerätes. Der Kunde garantiert einen zweckentsprechenden, ordnungs- und gesetzmäßigen Einsatz des jeweiligen Leihgerätes sowie den sachgemäßen Umgang mit dem entsprechenden Leihgerät. Für etwaige anfallende Beschädigungen oder für den Untergang bzw. Verlust des Leihgerätes haftet der Kunde gegenüber Fa.Leitner in voller Gänze in Höhe des entstandenen Schadens. Bei Verlust eines Leihgerätes oder dessen Unbrauchbarkeit auf Grund einer Beschädigung hat der Kunde den Neupreis des Gerätes zu ersetzen. Fa. Leitner ist berechtigt etwaige Schadensersatzansprüche mit der vom Kunden im Voraus zu leistenden „Kaution” zu verrechnen, unbeschadet der Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche. Bei nicht fristgerechter Rückgabe eines Leihgerätes ist der Kunde verpflichtet, an Fa. Leitner einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 3 Mieten für den betreffenden Zeitraum zu bezahlen, der zwischen dem vertraglich vereinbarten Rückgabezeitpunkt und dem tatsächlichen Rückgabezeitpunkt liegt.
Anwendbares Recht – Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Innsbruck.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gesamtheit der ABG als solche davon unberührt.